PPP - Parlamentarische Patenschafts-Programm Stipendium
PPP - Parlamentarische Patenschafts-Programm Stipendium
Das Parlamentarische Patenschafts Programm (PPP) ist sicher die bekannteste Möglichkeit, ein Stipendium für ein Austauschjahr in die USA zu bekommen. Trotzdem tauchen in den diversen Austauschforen immer wieder jede Menge Fragen auf. In diesem FAQ (englische Abkürzung für "häufig gestellte Fragen"), möchte ich versuchen, die wichtigsten zu beantworten. Alle Angaben mache ich natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. Trotzdem kann ich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Im Zweifel sind Auskünfte der Bundestagsverwaltung oder der zuständigen Austauschorganisationen "richtiger" .
Was ist das PPP?
Das Parlamentarische Patenschafts Programm ist ein Stipendienprogramm des deutschen Bundestags und des amerikanischen Kongresses. Im Rahmen des PPP fahren jedes Jahr etwa 400 Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland für etwas weniger als ein Jahr in die USA, um dort am Alltagsleben teilzunehmen und einen Beitrag für die Verständigung zwischen Deutschland und den USA zu leisten. Im Gegenzug kommen jedes Jahr 400 US-amerikanische Jugendliche und junge Erwachsene für ein Jahr nach Deutschland. Das PPP ist aber kein direktes Austauschprogramm. D.h. wer mit dem PPP in die USA fährt, muß nicht im Gegenzug einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin für ein Jahr aufnehmen.
Inwiefern ist das PPP ein "Patenschaftsprogramm"?
Jeder Stipendiat und jede Stipendiatin hat ein Mitglied des deutschen Bundestages als Paten oder als Patin. Dieses hat die letzte Auswahl getroffen und steht dem Stipendiat oder der Stipendiatin, je nach persönlichem Engagement, auch während des Jahres mit Rat und Tat zur Seite.
Was beinhaltet ein Stipendium des PPP?
Übernommen werden vom PPP die Reisekosten (d.h. die Kosten der Reise in die USA und zurück, sowie die Kosten für die Reise zu den Seminaren), die Programmkosten (das Geld, das Du normalerweise an eine Austauschorganisation zahlen müßtest), die Versicherungskosten und die Kosten für die verschiedenen Seminare, die im Laufe des PPP stattfinden. Nicht übernommen werden das Taschengeld, das in den USA benötigt wird (ca. $ 150 pro Monat), und die Kosten für die Anfahrt zum Auswahlgespräch.
Wie viele Stipendien werden im Rahmen des PPP vergeben?
Jedes Jahr gibt es 300 Stipendien für Schülerinnen und Schüler und 100 Stipendien für junge Berufstätige.
Wer betreut diese Stipendiaten und Stipendiatinnen im Austauschjahr?
Die 300 Schülerinnen und Schüler werden von den Organisationen:
AFS, Experiment, GIVE, Partnership International und Youth For Understanding betreut.
Jeder dieser Organisationen sind je ein Fünftel der Bundestagswahlkreise zugeteilt; sie sind für alle Schülerinnen und Schüler aus diesen Wahlkreisen zuständig.
Die jungen Berufstätigen werden von der InWEnt gGmbH (ehemals Carl Duisberg Gesellschaft e.V.) betreut. Sie ist bundesweit für alle Wahlkreise zuständig. Genauere Infos zu den Besonderheiten des Programmes für junge Berufstätige findet Ihr hier.
Wie werden die 400 Stipendien auf die 299 in der Bundesrepublik existierenden Wahlkreise verteilt?
Dazu melden sich zunächst diejenigen der zur Zeit 603 Bundestagsabgeordneten, die gerne Pate oder Patin im Rahmen des PPP sein wollen, bei der Bundestagsverwaltung. Die Bundestagsverwaltung wählt dann über ein recht kompliziertes Verfahren 400 Bundestagsabgeordnete aus, die im nächsten Programmjahr als Paten fungieren werden. Dabei kommt es natürlich vor, daß es in manchen Wahlkreisen mehr als einen Paten gibt. Es wird aber darauf geachtet, daß es möglichst in allen Wahlkreisen einen Paten oder eine Patin gibt.
Kann es auch vorkommen, daß es in einem Wahlkreis keine Paten bzw. keine Patin gibt?
Ja, wenn sich aus einem Bundestagswahlkreis überhaupt kein Abgeordneter bei der Bundestagsverwaltung als Pate oder Patin bewirbt. Außerdem kann es passieren, daß ein Wahlkreis der Carl Duisberg Gesellschaft zugeteilt wird, wenn es in diesem Wahlkreis einen geeigneten jungen Berufstätigen oder eine geeignete junge Berufstätige gibt. Gibt es dann in diesem Wahlkreis keine zweite Patin bzw. keinen zweiten Paten, dann gibt es in diesem Wahlkreis auch keine Patenschaft für ein Schülerinnen- oder Schülerstipendium.
Was geschieht mit Bewerbern aus Wahlkreisen, in denen es keine Patenschaft für Schülerinnen und Schüler gibt?
Gibt es in einem Wahlkreis keine Patenschaft für Schülerinnen und Schüler, weil überhaupt kein Abgeordneter und keine Abgeordnete aus diesem Wahlkreis sich am PPP beteiligt bzw. weil der Wahlkreis an die Carl Duisberg Gesellschaft abgetreten wurde, dann werden die FinalistInnen dieses Wahlkreises dem Paten oder der Patin eines Nachbarwahlkreises mit-vorgeschlagen. Natürlich ist die Chance von einem Abgeordneten bzw. einer Abgeordneten letztlich als StipendiatIn ausgewählt zu werden geringer, wenn man nicht aus dem Wahlkreis des oder der Abgeordneten stammt. Schließlich ist das PPP auch Wahlkreiswerbung für die Abgeordneten. Es erhalten aber auch auf diese Weise jedes Jahr Schülerinnen und Schüler ein PPP-Stipendium. Eine PPP-Bewerbung ist also nicht von vorne herein aussichtslos, wenn es in einem Jahr in einem Wahlkreis keine Patenschaft gibt.
Welche Anforderungen werden an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt?
PPP-Stipendiaten sollen als Mini-Botschafter Deutschlands in den USA fungieren. Daher werden von ihnen eine besondere persönliche Eignung, eine entsprechende Motivation und gute staatsbürgerliche Kenntnisse verlangt.
Darüber hinaus muß Dein Alter in den vom Bundestag festgelegten Altersgrenzen liegen, Du mußt einen Notendurchschnitt von mindestens drei haben und Dein erster Wohnsitz muß in Deutschland liegen. Die genauen Altersgrenzen findest Du auf dieser Seite des deutschen Bundestages.
Ebenfalls verlangt werden "im Alltag brauchbare Englischkenntnisse".
Müssen BerwerberInnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Nein! Ausgeschlossen sind nur Leute mit ausschließlich US-amerikanischer Staatsbürgerschaft (Leute, die die amerikanische Staatsbürgerschaft neben einer anderen haben, können sich also bewerben).
Wie bewerbe ich mich für’s PPP?
Zuerst einmal mußt Du Dir das PPP-Faltblatt des deutschen Bundestages besorgen. Es sollte bei den Geschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien bei Dir in der Nähe vorrätig sein.
Sobald Du die Broschüre bekommen hast, mußt Du nur die beiliegende Meldekarte an die für Dich zuständige Austauschorganisation senden. Welche Organisation für Dich zuständig ist, hängt von dem Wahlkreis ab, in dem Du wohnst. Du mußt also herausfinden, welche Nummer Dein Wahlkreis hat. Entscheidend ist die Neueinteilung, die zur Bundestagswahl 2002 vorgenommen wurde. Die Nummer mußt Du dann mit der Auflistung im Faltblatt vergleichen. Du erfährst die Nummer bei Deiner Stadtverwaltung, den Büros der Bundestagsparteien in Deiner Nähe oder Du schaust einfach mal auf www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2002/deutsch/wkeint2002/karten/index.html diese Internetseite des Bundeswahlleiters und klickst Dich bis zu Deinem Wahlkreis durch. Und schaust welche Organisation für dich zuständig ist —> http://www.bundestag.de/internat/internat_austausch/ppp/161295/wahlkreis.html
Wichtig ist: Die Meldekarte muß spätestens bis Anfang September des Vorjahres bei der für Dich zuständigen Austauschorganisation eintreffen (Poststempel genügt nicht!)
Nachdem Deine Organisation Deine Meldekarte erhalten hat, schickt sie Dir umgehend (und das kann schon mal ein zwei Wochen dauern ) die Bewerbungsunterlagen zu, die Du dann innerhalb einer von der Organisation gesetzten Frist an sie zurückschicken mußt.
Wie geht das Auswahlverfahren dann weiter?
Die Austauschorganisationen wählen aus allen BewerberInnen eines Wahlkreises mindestens drei FinalistInnen aus. Diese werden dann dem bzw. der Abgeordneten des Wahlkreises vorgeschlagen, der/die dann in freier Entscheidung einen der Finalisten oder eine der Finalistinnen auswählt. Der Bundestag läßt den Austauschorganisationen im wesentlichen freie Hand, in welchem Verfahren sie die FinalistInnen ermitteln, solange die vom Bundestag vorgegebenen Kriterien ausschlaggebend sind. Entsprechend unterschiedlich sind dann auch die Auswahlverfahren:
Bei AFS werden die BewerberInnen nach einer Vorauswahl an Hand der Bewerbungsunterlagen, zu einem mindestens eintägigen Auswahlseminar eingeladen. Auf diesem Seminar werden dann durch interkulturelle Rollenspiele, persönliche Gespräche und Gruppengespräche, etc. die FinalistInnen ermittelt.
Bei Experiment werden nach einer Vorauswahl an Hand der Bewerbungsunterlagen 8-12 BewerberInnen zu einem Auswahlvormittag (ca. 9-13 Uhr) eingeladen. Die Auswahl findet sowohl als Einzel- als auch als Gruppeninterview statt. Inhaltlich geht es um interkulturelle Themen, also um Probleme und Chancen, die sich durch das Leben in einer fremden Kultur ergeben, aber auch um politisches und geschichtliches Wissen über die USA und Deutschland. Ein Teil des Interviews findet auf Englisch statt.
Bei Give werden alle BewerberInnen, die den formalen Anforderungen (Alter, Noten, Wohnsitz, etc.) entsprechen, zu einem etwa 2-4 stündigem Bewerbungsgespräch eingeladen. Zu diesem Gespräch müssen die SchülerInnen und Schüler ein kurzes Referat über ein politisches Thema vorbereiten. Das Thema können sie frei wählen. Das Gespräch findet in Gruppen von 6-10 BewerberInnen statt. Ein Teil des Gesprächs findet auf Englisch statt.
Bei Partnership International findet nach einer Vorauswahl an Hand der Bewerbungsunterlagen ein Gruppengespräch mit etwa 10-12 BewerberInnen statt. Außerdem werden die BewerberInnen auch einzeln interviewt. Inhaltlich geht es dabei hauptsächlich um typische Problemsituationen im Austausch, aber auch um politisches und geschichtliches Wissen. Ein Teil des Gesprächs wird in Englisch geführt. Die Auswahl dauert insgesamt zwei bis drei Stunden.
Bei YFU werden alle BewerberInnen, die den formalen Anforderungen (Alter, Noten, Wohnsitz, etc.) entsprechen, zu einem etwa einstündigen Gruppengespräch eingeladen, bei dem sie mit drei bis vier weiteren BewerberInnen typische austauschrelevante und politische Themen diskutieren sollen. Einen englischen Teil des Gesprächs gibt es nicht.
Die Abgeordneten haben bei ihrer Entscheidung unter den vorgeschlagenen FinalistInnen ebenfalls freie Hand. Die allermeisten entscheiden an Hand der Bewerbungsunterlagen und (sofern vorhanden) an Hand der Kommentare der vorschlagenden Austauschorganisationen. Manche laden jedoch die FinalistInnen noch einmal zu einem persönlichen Gespräch ein.
Wie stehen die Chancen letztendlich genommen zu werden?
Deine Chancen, ein Stipendium im Rahmen des PPP zu bekommen, hängen sehr stark davon ab, in welchem Wahlkreis Du Dich bewirbst. Es gibt Wahlkreise, in denen sich 40 Leute bewerben, es gibt aber auch Wahlkreise, in denen sich nur drei oder vier BewerberInnen finden. Einen Versuch ist es also allemal wert. Es ist aber ratsam, sich neben dem PPP auch für ein normales (bezahltes) Austauschprogramm zu bewerben. Viele Organisationen geben Stipendien bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit.
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich genommen wurde?
Wenige Wochen nach dem Auswahlgespräch wird Dir Deine Austauschorganisation mitteilen, ob Du zu den FinalistInnen gehörst, oder nicht. Gehörst Du dazu, hängt alles von der Entscheidung Deines bzw. Deiner Bundestagsabgeordneten ab. Viele PPP-PatInnen entscheiden recht zügig. Leider kommt es jedoch auch immer wieder vor, daß sich die Entscheidung bis in den Januar hinzieht.
Inwieweit unterscheidet sich das PPP von den Regelprogrammen der Organisationen?
Im Wesentlichen entspricht das PPP in der Durchführung den von den Organisationen durchgeführten normalen Programmen. Ein paar Besonderheiten gibt es allerdings. So gibt es zur Vorbereitung z.B. ein etwa einwöchiges Seminar in Deutschland, bei dem es um die politische und die gesellschaftliche Situation in Deutschland und den USA geht. Am Ende des Austauschjahres gibt es dann in Washington D.C. ein weiteres drei- bis viertägiges Seminar. Nach der Rückkehr nach Deutschland gibt es noch ein PPP-Nachbereitungsseminar, das ein Wochenende dauert und bei dem es um die Auswertung der gemachten Erfahrungen geht.
Wo gibt es weitere Infos?
Weitere Informationen gibt es bei den durchführenden Austauschorganisationen, beim deutschen Bundestag oder im Wahlkreisbüro Deines Bundestagsabgeordneten. Darüber hinaus stehe ich natürlich auch für Rückfragen zur Verfügung. Schreib einfach eine eMail an webmaster@austauschjahr.de.
Hier die Adressen der Organisationen und des Bundestages:
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
Postfach 50 01 42
22701 Hamburg
Tel.: 040 / 39 92 22 - 0
Fax.: 040 / 399222 - 99
eMail: germany@afs.org
Internet: www.afs.de
Experiment e.V.
Gluckstrasse 1
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 9 57 22 - 0
Fax.: 0228 / 35 82 82
eMail:
Internet: www.experiment-ev.de
GIVE - Gemeinnütziger Verein
für Internationale Verständigung e.V.
In der Neckarhalle 127a
69118 Heidelberg
Tel.: 0 62 21 / 38 93 50
Fax.: 0 62 21 / 80 96 87
eMail: give@language.de
Internet: www.language.de/give/
Partnership International e.V.
Hansaring 85
50670 Köln
Tel.: 02 21 / 9 13 97 33
Fax.: 02 21 / 9 13 97 34
eMail: office@partnership.de
Internet: www.partnership.de
Deutsches
YOUTH FOR UNDERSTANDING
Komitee e.V.
Averhoffstraße 10
22069 Hamburg
Tel.: 040 / 22 70 02 - 0
Fax.: 040 / 22 70 02 - 27
eMail: info@yfu.de
Internet: www.yfu.de
InWEnt gGmbH
Abt. 6.01/PPP (bitte unbedingt angeben!)
Weyerstraße 79-83
50676 Köln
Tel.: 02 21 / 20 98 - 207
eMail: nadja.bornscheuer@inwent.org
Internet: www.inwent.org
speziell zu PPP: http://www.cdg.de/usappp
Deutscher Bundestag
Referat PB 4
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 0 30 / 22 70
Internet: www.bundestag.de/ppp
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