Informationen zum Schüler-Auslands-BAföG

Für ein Auslandsjahr in den USA, Kanada, England und natürlich auch in allen weiteren Austauschländern gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten über das Schüler-Auslands-BAföG. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 632€ monatlich (Stand: 2023). Zudem bekommst du 500€ bei Aufenthalten innerhalb Europas und 1.000€ bei Aufenthalten außerhalb Europas als Reisekostenzuschlag dazu. Im Gegensatz zum Studenten-BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden. 

Ein Geschenk für dein Auslandsjahr: Schülerbafög

Anhand der finanziellen Situation deiner Familie wird ermittelt, wieviel BAföG du bekommst. Die Kosten des jeweiligen Austauschprogramms sind dabei unerheblich. Wenn deine Familie nur sehr geringe finanzielle Möglichkeiten hat, empfehlen wir dir deshalb, ein günstigeres Austauschland auszuwählen - auch über die englischsprachigen Länder hinaus gibt es viele tolle Kulturen zu entdecken!

Um Schüler-Auslands-BAföG zu beantragen, benötigst du dein letztes Schulzeugnis sowie eine Kopie der Teilnahmebestätigung deiner Austauschorganisation.

Höhe der Fördersumme: Der BAföG-Rechner

Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern. Hier kannst du schon einmal selbst ausrechnen, wieviel Schüler-Auslands-BAföG du bekommen könntest.

So kannst du Auslandsbafög beantragen: Zuständig sind die BAföG-Ämter

Bei welchem Amt du dein BAföG beantragen kannst, hängt nicht von deinem Wohnort ab,  sondern von dem Land, in dem du deinen Schüleraustausch verbringen möchtest. Welches Amt für welches Land zuständig ist, findest du auf der Internetseite der BAföG-Ämter. So ist bspw. für die USA das Studierendenwerk Hamburg verantwortlich, für Kanada das Studierendenwerk Thüringen und für Neuseeland musst du dich an das Studierendenwerk in Frankfurt (Oder) wenden. Du solltest den Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts stellen

Voraussetzungen für das Auslandsbafög

  • Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft oder bist ihr nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG gleichgestellt
  • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • Die Schule, die du im Schüleraustausch besucht, ist vom Ausbildungsniveau vergleichbar mit deiner Schule zu Hause
  • Deine Schule bestätigt, dass der Schulbesuch im Ausland für deine Ausbildung nützlich ist 
  • Dein Austausch ist mindestens ein halbes Jahr lang
  • Du setzt deine Schulbildung nach dem Austausch fort

In den Bundesländern mit 12 Schuljahren bis zum Abitur kann dein Schüleraustausch ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden. Dabei muss deine Schulzeit im Ausland nicht zwingend anerkannt werden. Auch bei einer Wiederholung des Schuljahres in Deutschland ist eine Förderung möglich. Das Gleiche gilt in Bundesländern mit 13 Schuljahren zum Abitur. Hier kann eine Förderung ab Klasse 11 erfolgen. 

Anspruch und Ausnahmen

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler BAföG-berechtigt. Leider gibt es aber auch Ausnahmen:

  • Haupt- und Realschüler, die für keine weiterführende Schule angemeldet sind, können kein BAföG beziehen.
  • Am besten nimmst du den Platz an einer weiterführenden Schule an, um dich dann zu einem späteren Zeitpunkt für das Austauschjahr beurlauben zu lassen. Für den Nachweis einer Anmeldung genügt bereits eine Bescheinigung der Schule, dass du „aufgenommen werden kannst“.
  • Das Austausch(halb)jahr muss in einem der drei letzten Schuljahre vor dem Abitur stattfinden: Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise bei 13 Schuljahren bereits nach der 9. Klasse ins Austausch(halb)jahr gehen, sind also noch nicht BAföG-berechtigt.

Bitte beachten: Wir übernehmen für die Richtigkeit der folgenden Informationen keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte zum BAföG für Schüleraustausch erteilt ausschließlich das zuständige BAföG-Amt.

Weitere Informationen zum Schüler-Auslands-BAFöG

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