Schüleraustausch in Niedersachsen
Hellen / austauschjahr.de
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Mit einem Schüleraustausch hast du die einmalige Gelegenheit, die Kultur eines anderen Landes in seiner ganzen Bandbreite kennenzulernen und mit den Augen der Einheimischen zu sehen. Ein Halbjahr oder Schuljahr im Ausland sind vor dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe jederzeit möglich. Du hast verschiedene Möglichkeiten, wie du dein Auslandjahr in deine Schullaufbahn eingliedern kannst. Bevor du in den Schüleraustausch startest, solltest allerdings an ein paar Dinge denken:
- Sprich mit deinen Eltern und den Ansprechpartnern deiner Schule über deinen Wunsch, einen Schüleraustausch zu machen. Eine langfristige und frühe Planung, etwa eineinhalb Jahre vor dem geplanten Austausch, ist hier besonders wichtig.
- Informiere dich über Organisationen, die Austauschprogramme mit Schulbesuch anbieten. Hier bei uns auf austauschjahr.de findest du bereits eine Übersicht von verschiedenen Schüleraustauschorganisationen.
- Nachdem du dich für eine Organisation entschieden und dort beworben hast, stellen deine Eltern einen formlosen Antrag auf deine Beurlaubung vom Schulbesuch an deiner Schule. Dieser sollte unbedingt Angaben über den Zeitraum, das Zielland und die Austauschorganisation beinhalten.

Schüleraustausch mit Anrechnung auf den Bildungsgang
Wenn du dein Auslandsschuljahr während der 11. Klasse machst und im Ausland eine vergleichbare Schule besuchst, kannst du durch einen Antrag bei der Schulleitung bei deiner Rückkehr direkt in die 12. Klasse eintreten. Die Lehrinhalte der 11. Klasse musst du dann eigenständig nachholen.
Ein halbjähriger Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch ist in Klasse 11/1 oder 10/1 zu empfehlen. Nach deiner Rückkehr kannst du ohne Unterbrechung in die Klassenstufe 11/2 bzw. 10/2 zurückkehren.
Schüleraustausch ohne Anrechnung auf den Bildungsgang
Nach der 9. Klasse gibt es ebenfalls die Möglichkeit, ein Schuljahr einzuschieben. In der Regel wirst du nach deinem Schüleraustausch in die 10. Klasse gehen.
Gesetzliche Regelung
Die rechtlichen Grundlagen für ein Auslandsjahr während der Schulzeit sind in der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe VG-GO unter §4 geregelt.
Hier ist festgeschrieben, dass deine Schulleitung die Zeit, in der du im Ausland zur Schule gegangen bist, für deinen deutschen Bildungsgang anrechnen kann, wenn du einen entsprechenden Antrag stellst. Voraussetzung hierfür ist, dass du während deines Schüleraustausches regelmäßig einen gleichwertigen Unterricht besucht hast.
Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten für einen Schüleraustausch
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für deinen Schüleraustausch zu bekommen. Viele Austauschorganisationen vergeben Stipendien. Eine andere Möglichkeit ist es, Firmen direkt anzuschreiben. Stiftungen haben ebenfalls Fördergelder oder du beantragst Auslands-BAföG. Informiere dich in unserem Beitrag über Stipendien genauer darüber. In einem Flyer haben wir dir die Informationen zur Anrechnung deines Schüleraustauschs nochmal zusammengefasst.