Visum für den Schüleraustausch in die USA: Was du 2025 wissen musst
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Visum für den Schüleraustausch in die USA: Was du 2025 wissen musst

Ein Schüleraustausch in die USA ist für viele Jugendliche ein lang ersehnter Traum – neue Freundschaften, eine fremde Kultur und unvergessliche Erfahrungen. Doch bevor es losgeht, steht ein entscheidender Schritt an: das Visum. Besonders 2025 ist dieser Schritt anspruchsvoller geworden, denn es gibt neue Regelungen für die Visa-Vergabe.

Welches Visum brauche ich?

Wenn du im Rahmen eines klassischen Austauschprogramms mit einer Organisation für ein Schuljahr in die USA gehst, wirst du ein sogenanntes J‑1 Visum beantragen. Dieses Visum ist für öffentliche High Schools vorgesehen und setzt voraus, dass du am Programm einer anerkannte Austauschorganisation teilnimmst, die dich betreut. Sie stellt dir auch das notwendige DS-2019-Formular aus – ohne dieses Dokument kannst du das Visum gar nicht beantragen.

Planst du dagegen einen Aufenthalt an einer privaten High School oder reist unabhängig von einem offiziellen Programm, ist das F‑1 Visum die richtige Wahl. Hier beantragst du das Visum direkt mit dem I-20 Formular der Schule. Dieses Visum erlaubt in der Regel auch einen längeren Aufenthalt. Dieser Weg ist jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden.

Neue Herausforderungen bei der Beantragung

Seit Frühjahr 2025 hat sich im Visa-Prozess einiges verändert. Aufgrund politischer Vorgaben wurden vom 28. Mai bis zum 18. Juni keine neuen Termine für Visa-Interviews für J1- und F1-Visa vergeben – diese Anordnung betraf auch Visa für den Schüleraustausch.

Am 18. Juni 2025 hat das US-Außenministerium eine verbindliche Anweisung an Konsulate weltweit geschickt: Für alle Visa-Kategorien F, M und J müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre Social-Media-Accounts offenlegen. Seit 2019 müssen die Social-Media-Profile im Antragsformular angegeben werden. Entsprechend der neuen Regelung müssen alle Plattformen wie Facebook, Instagram, X, TikTok, YouTube, Reddit und LinkedIn, die du im Formular DS-160 eintragen hast, auf „öffentlich“ gestellt und einsehbar sein. Konsularbeamte prüfen sie auf Inhalte, die als "feindselig gegenüber den Vereinigten Staaten, ihrer Regierung, Kultur, Institutionen oder Gründungsprinzipien" im Sinne der US-Regierung eingestuft werden könnten.

Dabei werden nicht nur aktuelle, sondern auch alte Posts, Kommentare und Interaktionen geprüft. Inhalte, die als „hostile attitudes toward the United States“ eingestuft werden – etwa Unterstützung für Hamas oder Kritik am US‑Staat können zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen. Auch private Accounts oder Konto-Löschungen können misstrauisch machen.

Was das für dich konkret bedeutet

Wenn du dich auf ein Austauschjahr in den USA vorbereitest, solltest du Folgendes tun:

  • Sorge dafür, dass deine Social‑Media‑Profile öffentlich und vollständig einsehbar sind – mit Usernamen und früheren Accounts.
  • Sorge dafür, dass die Bezeichnungen deiner Social-Media-Accounts im Antrag vollständig und korrekt sind.
  • Überprüfe deine Online-Präsenz und überlege dir einen Umgang mit Posts oder Kommentaren, die als kritisch verstanden werden könnten. 

Fazit: Vorbereitung ist alles

Trotz dieser neuen Regelungen ist ein Schüleraustausch in die USA weiterhin möglich. Es braucht nur mehr Vorbereitung und Sorgfalt als früher. Wer rechtzeitig beginnt, sich um das Visum zu kümmern, alle Dokumente vollständig und korrekt einreicht und sich bewusst mit der eigenen Online-Präsenz auseinandersetzt, hat gute Chancen, erfolgreich durch den Prozess zu kommen.

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